Vorteil ePA: der digitale Medikationsplan

Wechselwirkungen bei Medikamenten vermeiden

22.08.2024

Die elektronische Patientenakte für alle (ePA für alle) wird ab Mitte kommenden Jahres mit einem digitalen Medikationsplan die Behandlung im Gesundheitswesen erleichtern und Patienten mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung bringen.

Der digitale Medikationsplan wird ab Sommer 2025 in der ePA verankert

Er enthält Informationen, wie z. B. Einnahmegrund, ergänzende Hinweise zur Einnahme oder Schemata zur Darstellung komplexer Dosierungen. Eine wichtige Quelle für den digitalen Medikationsplan wird die Medikationsliste sein, welche bereits ab Mitte Januar 2025 in der ePA für alle zur Verfügung stehen wird. Auf Grundlage der Medikationsdaten in der ePA für alle können Wechselwirkungen bei Medikamenten frühzeitig erkannt und vermieden werden.

Ergänzung wichtiger Zusatzinformationen stärkt Behandlung

Behandler können künftig auch wichtige Zusatzinformationen ihrer Patienten in der neuen ePA ergänzen, die den Entscheidungsprozess über Abgabe oder Absetzung von Medikamenten unterstützen können. Das können personenbezogene Informationen wie Allergien bzw. Unverträglichkeiten von Medikamenten, die Körpergröße eines Patienten oder das Gewicht sein.

Weitere Infos zur ePA für alle: www.gematik.de/anwendungen/epa/epa-fuer-alle

Unterstützung der medizinischen Forschung

Darüber hinaus sind auch die technischen Festlegungen für die Datenweiterleitung an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ) veröffentlicht worden. Patienten können ab dem Spätsommer 2025 mit ihren Daten unmittelbar die medizinische Forschung unterstützen. Dies kann insbesondere der Erforschung von chronischen Erkrankungen wie Krebs, Diabetes oder Herzerkrankungen zugutekommen und damit künftig die Möglichkeit für neue Therapien eröffnen. Außerdem können die Daten für weitere Zwecke, die der Gesellschaft zugutekommen, genutzt werden; z. B. für Medikamentenentwicklung oder den Öffentlichen Gesundheitsdienst.


Derzeit noch gedruckt oder auf der eGK: der aktuelle Medikationsplan

Wer drei oder mehr verordnete Arzneimittel einnimmt, hat auch heute bereits Anspruch auf einen Medikationsplan. Dieser wird vom verordnenden Arzt erstellt und dem Patienten als Ausdruck gegeben.

Alternative: der elektronische Medikationsplan

Alternativ kann auch ein elektronischer Medikationsplan ausgestellt werden. Diesen können Patienten in ihrer Arztpraxis oder Apotheke auf ihre Gesundheitskarte speichern lassen. Erforderlich hierzu ist eine von der BKK ausgestellte Persönliche Identifikationsnummer (PIN). Die Ausgabe einer PIN durch die BKK setzt jedoch voraus, dass eine Identifikation des Nutzers mit der aktuell gültigen eGK erfolgt ist. Dies ist persönlich in unseren Geschäftsstellen Gütersloh und Pößneck möglich.

Die Vorteile

Ärzte erhalten bei der Verordnung von Arzneimitteln und Apotheken bei der Einlösung eines Rezepts Kenntnis, welche anderen Medikamente bereits eingenommen werden.

Dies kann dann bei der Neuverordnung eines Arzneimittels oder beim Kauf eines rezeptfreien Medikaments in der Apotheke berücksichtigt werden und dadurch die Einnahme von mehreren Arzneimitteln besser aufeinander abgestimmt und Wechselwirkungen erkannt werden.

Außerdem können Ärzte aufgrund der Angaben im Medikationsplan auch eventuelle Allergien und Wirkstoffunverträglichkeiten beim Verschreiben eines Medikaments mitbedenken.

Sie persönlich unterstützt der Medikationsplan bei der richtigen Anwendung der Arzneimittel

Im Fall einer Erkrankung müssen ggf. schnell Entscheidungen über eine Behandlung getroffen werden. Ein aktueller Medikationsplan ist in diesem Falle eine wichtige Hilfe für behandelnde Ärzte und Pflegepersonal, und sorgt für mehr Patientensicherheit.

Zu den Inhalten des elektronischen Medikationsplans gehören:

  • Ihre sogenannten Patientenstammdaten, dazu zählen Ihr Name und Geburtsdatum
  • Ihre medikationsrelevanten Daten, wie Allergien und Unverträglichkeiten
  • Ihre aktuelle Medikation, d. h. die Ihnen verordneten Arzneimittel (inkl. Dosis, Einnahmezeitpunkt, Häufigkeit etc.)
  • die von Ihnen selbst erworbenen Arzneimittel
  • ggf. in der Vergangenheit von Ihnen eingenommene Arzneimittel

Ein Infoblatt zum Thema „Der Medikationsplan in der Apotheke“ und weitere Informationsmaterialien sind zu finden unter www.medikationplan-schafft-ueberblick.de.


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Seite zuletzt aktualisiert am: 22.08.2024
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