Pflegeversicherung

Die Versicherung in der Bertelsmann BKK beinhaltet auch den Versicherungsschutz der gesetzlichen Pflegeversicherung. Ziel der Pflegeversicherung ist es, dem pflegebedürftigen Menschen weitestgehend ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

Die Leistungen bei Pflegebedürftigkeit

Um die Pflege und das Leben in der gewohnten häuslichen Umgebung zu sichern gibt es das Pflegegeld für private Pflegepersonen und Zuschüsse ("Pflegesachleistungen") für ambulante Pflegedienste.

Ist die Pflege in der häuslichen Umgebung nicht möglich, kann eine Betreuung in Pflege-WohngemeinschaftenTagespflegeeinrichtungen und Pflegeheimen erfolgen.

Um pflegenden Angehörigen eine Auszeit zu ermöglichen, gibt es zudem die Kurzzeit- und Verhinderungspflege, sowie einen zusätzlichen Entlastungsbetrag.

Um die Mund- und Zahngesundheit pflegebedürftiger Menschen zu erhalten dienen präventive zahnärztliche Leistungen.

Leistungen der Pflegeversicherung 2024

Gesetzliche Neuerungen zum 01.01.2024

Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG), die längst fällige Reform der Pflegeversicherung, soll Pflegebedürftige bei steigenden Kosten entlasten und ihre Angehörigen unterstützen. Im Folgenden informieren wir zu den Änderungen zum 01.01.2024.

1. Die häusliche Pflege wird gestärkt

Die Leistungsbeträge im ambulanten und vollstationären Bereich werden in mehreren Schritten angepasst, um die Pflegebedürftigen bei steigenden Kosten zu entlasten und ihre Angehörigen zu unterstützen. Im ersten Schritt werden das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen, die durch einen Pflegedienst erbracht werden, um 5 Prozent angehoben. Ebenfalls steigt der Zuschuss zum pflegebedingten Anteil in Heimen für die ersten zwölf Monate von 5 Prozent auf 15 Prozent, die weiteren Zuschüsse werden jeweils um 5 Prozentpunkte angehoben, zum Beispiel nach 24 Monaten von 45 auf 50 Prozent.

2. Verbesserung im Bereich Pflegeunterstützungsgeld

Das Pflegeunterstützungsgeld, das bisher auf insgesamt zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person beschränkt war, kann von Angehörigen künftig pro Kalenderjahr für bis zu zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person in Anspruch genommen werden. Kurzzeit- und Verhinderungspflege bei Pflegebedürftigen bis 25 Jahren Die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege werden zu einem gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zusammengefasst. Damit steht für Pflegebedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit schwersten Beeinträchtigungen (Pflegegrad 4 und 5) künftig ein kalenderjährlicher Gesamtleistungsbetrag von bis zu 3.386 € zur Verfügung, den sie nach ihrer Wahl flexibel für beide Leistungsarten einsetzen können.

Die bisherigen unterschiedlichen Übertragungsregelungen entfallen dann und müssen somit nicht mehr beachtet werden.

3. Mehr Transparenz

Pflegebedürftige erhalten auf Wunsch regelmäßig einmal im Kalenderhalbjahr eine Übersicht über die von ihnen in Anspruch genommenen Leistungen und deren Kosten. Kontaktieren Sie uns bitte, wenn wir Ihnen kalenderhalbjährlich diese Übersicht zusenden sollen.

Wer gilt als pflegebedürftig?

Zum Kreis der Pflegebedürftigen zählen Menschen mit Demenz oder geistigen und psychischen, bzw. körperlichen Einschränkungen.

Maßgeblich für die Einstufung in die Pflegegrade 1 bis 5 ist die Frage, wie selbständig die Person bei der Bewältigung ihres Alltags ist – was kann sie und was kann sie nicht mehr?

Der Medizinische Dienst (MDK) stellt dazu anhand der Begutachtungs-Richtlinien den Bedarf an Beaufsichtigung und Betreuung, bei der Tagesgestaltung und Haushaltsführung sowie bei sozialen Kontakten und außerhäuslichen Aktivitäten fest.

Erfahren Sie hier mehr rund um die Pflege-Begutachtung durch den MDK

Persönliche Beratung und Antrag

Unser Team Hilfsmittel und Pflege berät Sie gern über Ihre Leistungsansprüche und unterstützt Sie auch beim Ausfüllen des Antrages.

Kontaktieren Sie das Team Pflege

Anspruch auf Pflegeleistungen selbst ermitteln

Der Pflegeleistungs-Helfer des Bundesministerium für Gesundheit zeigt Ihnen, welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen können.

Die Berechnung ist jedoch standardisiert und kann nur einen ersten Überblick. Eine Berechnung der Ansprüche im Detail ist nur begrenzt möglich.

Pflegeanspruch selbst ermitteln


Zur konkreten Klärung Ihrer Ansprüche berät Sie unser:

Team Pflege

Eine Pflegeeinrichtung finden - der BKK PflegeFinder

Hier finden Sie:

  • Pflegedienste
  • Pflegeheime
  • Pflegestützpunkte

Pflegegeld

Das Pflegegeld ist eine monatliche Barleistung für Pflegebedürftige, die in einem häuslichen Umfeld privat gepflegt werden.

Der Pflegebedürftige kann frei über das Pflegegeld verfügen und es an Angehörige, Bekannte oder sonstige nicht erwerbsmäßig pflegende Personen weitergeben. Es wird von der Pflegekasse an den Pflegebedürftigen überwiesen. Die Summe orientiert sich am Pflegegrad.

Pflegegeld nach Pflegegrad
Pflegegrad Leistungsbetrag (monatlich)
Pflegegrad 1 -
Pflegegrad 2 316 €
Pflegegrad 3 545 €
Pflegegrad 4 728 €
Pflegegrad 5 901 €

Pflegegeld kann mit Pflegesachleistungen – die Pflege durch professionelle Pflegekräfte – kombiniert werden. Die Pflegekasse rechnet den Anteil der Pflegesachleistungen direkt mit dem Pflegedienst ab. Der Pflegebedürftige erhält – in Abhängigkeit von der Höhe der Pflegesachleistungen – entsprechend weniger Pflegegeld.

Ab Pflegegrad 2 hat der Pflegebedürftige Anspruch auf Pflegegeld. Dafür muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden.

Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, müssen regelmäßig eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit in Anspruch nehmen: bei Pflegegrad 2 und 3 jedes halbe Jahr, bei Pflegegrad 4 und 5 einmal im Vierteljahr.

Das Pflegegeld ist steuerfrei. Pflegende Angehörige oder nahestehende Personen, die Pflegegeld vom Pflegebedürftigen erhalten, müssen die Einnahme nicht versteuern.

Pflegesachleistungen und Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege

Unter Pflegesachleistung werden die Dienstleistungen eines ambulanten Pflege- oder Betreuungsdienstes verstanden und nicht – wie der Name vermuten lässt – Hilfsmittel oder Gegenstände.

Zu diesen Pflegesachleistungen zählen Grundpflege, Betreuung und Unterstützung im Haushalt. Die Leistungen können von einem ambulanten Pflegedienst, einem Betreuungsdienst oder einer selbständigen Pflegekraft erbracht werden, die einen Versorgungsvertrag mit der Pflegeversicherung haben. Die Höhe der übernommenen Kosten hängt von der Höhe des Pflegegrades ab.

Menschen, die mindestens einen Pflegegrad 2 haben und nicht in einer stationären Einrichtung leben, haben Anspruch auf Pflegesachleistungen, die von der Pflegeversicherung bezahlt werden.

In 2024 können folgende Beträge für Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden:

Pflegegrad 2:    760 € im Monat
Pflegegrad 3: 1.431 € im Monat
Pflegegrad 4: 1.778 € im Monat
Pflegegrad 5: 2.200 € im Monat

Kurzzeitpflege

40 Prozent der ungenutzten Pflegesachleistungsbeträge können Sie ohne vorherigen Antrag bei der Pflegekasse für für nach Landesrecht anerkannte Entlastungsleistungen verwenden.

Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege

Die Leistungen der Kurzzeitpflege betragen 1.774 € pro Kalenderjahr. Insgesamt können 806 € aus der Kurzzeitpflege auf die 1.612 € der Verhinderungspflege aufgerechnet werden, sodass dann insgesamt 2.418 € für die Verhinderungspflege zur Verfügung stehen.

Verhinderungspflege (auch Ersatzpflege genannt)

Die Verhinderungspflege (auch Ersatzpflege genannt) soll pflegende Angehörige entlasten, wenn sie wegen Urlaub, Krankheit oder anderen Gründen diehäusliche Pflege nicht wahrnehmen können.

Wurde ein Pflegebedürftiger mit mindestensPflegegrad 2 für mindestens sechs Monate lang zu Hause gepflegt, übernimmt diePflegekasse die Kosten für die Verhinderungspflege für maximal sechs Wochen im Kalenderjahr.

Die Verhinderungspflege kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden. Sie kann durch einen ambulanten Pflegedienst, eine selbstständige Pflegekraft, ehrenamtlich Pflegende odernahe Angehörige erfolgen.

DiePflegekasse übernimmt die Kosten bis zu 1.612 € im Kalenderjahr. Zusätzlich können bis zu 806 € der nicht beanspruchten Leistungen derKurzzeitpflege für die Verhinderungspflege aufgewendet werden. So stehen für die Verhinderungspflege im Kalenderjahr maximal 2.418 € zur Verfügung. 100 % des Leistungsanspruches der Verhinderungspflege können für dieKurzzeitpflege verwendet werden.

Zuschüsse zu den Pflegekosten im Heim

Pflegebedürftige in vollstationären Einrichtungen erhalten einen "Leistungszuschlag" auf den zu zahlenden Eigenanteil an den Pflegekosten. Für Heimbewohner mit Pflegegrad 2-5 beträgt der Leistungszuschlag

  • 5 % des Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen innerhalb des ersten Jahres
  • 25 % des Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen wenn sie mehr als 12 Monate,
  • 45 % des Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen wenn sie mehr als 24 Monate und
  • 70 % des Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen wenn sie mehr als 36 Monate im Heim leben.
     

Bezuschusst werden die pflegebedingten Aufwendungen.

Nicht bezuschusst werden Unterkunfts- und Verpflegungskosten, die Ausbildungsumlage und die Investitionskosten. Der Zuschuss wird von der Pflegekasse direkt mit dem Pflegeheim abgerechnet – die Eigenanteilsrechnung wird entsprechend vermindert.

Pflegehilfsmittel

Pflegefachkräfte können bei einer Pflegesachleistung, Häuslichen Krankenpflege und Außerklinischen Intensivpflege, sowie der Beratungseinsätze konkrete Empfehlungen zur Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelversorgung geben.

Die Empfehlung darf bei der Antragsstellung nicht älter als zwei Wochen sein und ist der Kranken- oder Pflegekasse zusammen mit dem Antrag des Versicherten zu übermitteln. Eine ärztliche Verordnung bedarf es dazu nicht.

Online-Pflegekurse

Die Bertelsmann BKK bietet mit den Pflegekursen pflegenden Angehörigen eine praktische Hilfe, die genau dort unterstützt, wo die Pflege stattfindet: zu Hause. Die Teilnahme an den Online-Pflegekursen ist für Versicherte der Bertelsmann BKK kostenlos.

Teilen Sie sich die Zeit in der Sie den Kurs nutzen und die Themen, die Sie nutzen wollen frei ein.

Online-Pflegekurse


Tipp: Das Pflegelexikon unseres Partners Curendo


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Seite zuletzt aktualisiert am: 18.06.2024
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