Zur Bertelsmann BKK wechseln

So einfach ist der Wechsel

1. Sie sind Mitglied einer Krankenkasse?

... und haben einen neuen Arbeitgeber?
Dann können Sie in den ersten 14 Tagen rückwirkend zum Arbeitsbeginn zu uns wechseln. Nutzen Sie einfach die Online-Anmeldung. Wir informieren die alte Krankenkasse und senden Ihrem Arbeitgeber eine Mitgliedsbestätigung.

... oder möchten aus einer laufenden Beschäftigung zu uns wechseln?
Auch das ist ganz einfach. Haben Sie die 12-monatige Bindungsfrist an die alte Krankenkasse erfüllt, ist der Weg frei. Die Online-Anmeldung reicht aus. Senden Sie uns diese im August und wechseln Sie zum 1. November.

... oder möchten im Rahmen des Sonderkündigungsrechts wechseln?
Erhöht Ihre Krankenkasse z.B. zum 1. August den Zusatzbeitrag können Sie ohne Bindungsfrist wechseln. Melden Sie sich im August bei uns an. Der Wechsel erfolgt zum 1. November.

2. Sind Sie beitragsfrei familienversichert?

.... bei uns in der Bertelsmann BKK? Dann kann Ihre Mitgliedschaft mit dem Start in den Job beginnen.
.... bei einer anderen Krankenkasse? Dann dürfen wir Sie aufnehmen, wenn Sie in einem der nachfolgend genannten Bundesländer wohnen oder Ihr Arbeitgeber dort seinen Sitz hat.

3. Ihre Anmeldung - ganz einfach online:

Zur Online-Anmeldung

Herzlich willkommen!

PS: Offen sind wir für alle mit Wohnsitz oder Arbeitgeber in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Thüringen. Offen sind wir darüber hinaus für bisher anderweitig versicherte Ehegatten. Hier ist der Wohn- oder Beschäftigungsort nicht relevant.

Häufige Fragen

Wer kann Mitglied werden?

Wir sind für die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Thüringen geöffnet. Hier können wir allen Pflicht- und Freiwillig Versicherten unsere Vorteile anbieten - unabhängig von der Betriebszugehörigkeit zu Bertelsmann.

Offen sind wir darüber hinaus für bisher anderweitig versicherte Ehegatten. Hier ist der Wohn- oder Beschäftigungsort nicht relevant.

Wir verstehen uns aber unverändert als traditionelle Betriebskrankenkasse, die sich in erster Linie den Interessen, aktiver und ehemaliger Bertelsmann-Mitarbeiter mit ihren Angehörigen verpflichtet fühlt.

PS: Auch wenn Sie bei Bertelsmann ausscheiden, sind wir uneingeschränkt weiter für Sie da.

Sie sind bisher beitragsfrei familienversichert?

  • Dann startet die Mitgliedschaft mit dem Beginn der Beschäftigung (oder Ausbildung).
  • Die Information der alten Krankenkasse übernehmen wir.
  • Eine Kündigung ist nicht erforderlich.

Sind Sie bisher bei der Bertelsmann BKK familienversichert, reicht eine formlose Information per Telefon (05241 80-74000, Mo - Fr, 08-17 Uhr) oder Kontaktformular. Teilen Sie uns einfach das Beginndatum mit und den Grund für die Anmeldung.

Sind Sie bisher bei einer anderen Krankenkasse beitragsfrei familienversichert, melden Sie sich bitte wie folgt an:

Zur Online-Anmeldung

Sie sind bereits Mitglied einer Krankenkasse?

  • Sie können zu uns wechseln ohne Ihre Krankenkasse zu kündigen.
  • Bei dieser müssen Sie jedoch 12 Monate versichert gewesen sein.

Beispiel: Mitgliedschaft bei Krankenkasse xy besteht seit dem 1. November 2023 oder noch länger.

  • Die 12monatige Bindungsfrist ist am 31. Oktober 2024 erfüllt. Ein Wechsel ist zum 1. November möglich.
  • Sie melden sich bis zum 31. August bei uns mit Wirkung zum 1. November 2024 an: Online-Anmeldung.
  • Am 31. Oktober 2024 endet die Mitgliedschaft in der alten Krankenkasse.
  • Am 1. November 2024 beginnt die Mitgliedschaft in der Bertelsmann BKK.
  • Vom ersten Tag an mit allen Vorteilen.
  • Ihren Arbeitgeber informieren wir automatisch.
  • Herzlich willkommen!

Hierzu beraten wir Sie gern: Fon 0800 80-74000.

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Tipp: Bei einem Wechsel des Arbeitgebers können Sie mit Beginn der Beschäftigung zu uns wechseln.
Siehe folgende Info unter "Sie wechseln den Arbeitgeber?"

Sie wechseln den Arbeitgeber?

Sie können zum Beginn der Beschäftigung zur BKK wechseln.

Beispiel: Ihre neue Beschäftigung beginnt am 1. August 2024

So einfach ist der Wechsel:

  • Sie melden sich bis zum 14. August rückwirkend zum 1. August bei der Bertelsmann BKK an: Online-Anmeldung.
  • Zum Beginn der Beschäftigung am 1. August beginnt die Mitgliedschaft in der Bertelsmann BKK – vom ersten Tag an mit allen Vorteilen.
  • Sie brauchen dazu keine Bindungsfrist bei Ihrer Krankenkasse erfüllen und nicht kündigen!

Hierzu beraten wir Sie gern: Fon 0800 80-74000.

Herzlich willkommen!

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Ihre Krankenkasse erhöht den Zusatzbeitrag? Nutzen Sie Ihr Sonderkündigungsrecht

Erhöht Ihre Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag, steht Ihnen für den Monat der Erhöhung ein Sonderkündigungsrecht zu.

  • Üben Sie dies z. B. bei einer Erhöhung zum 1. August bis zum 31. August aus, indem Sie sich online anmelden.
  • Die Mitgliedschaft in Ihrer Krankenkasse endet zum 31. Oktober.
  • Die Mitgliedschaft in der Bertelsmann BKK beginnt am 1. November - dies teilen wir Ihrer Krankenkasse mit. Eine Kündigung ist nicht erforderlich.

Erhöht Ihre Krankenkasse zum 1. September, steht Ihnen im September das Recht der Sonderkündigung zu. Der Wechsel erfolgt zwei Kalendermonate später zum 1. Dezember. Gleiches gilt für alle weiteren Monate.

Die Mitgliedschaft in der BKK beginnt natürlich vom ersten Tag an mit allen Vorteilen.
Ein nahtloser Versicherungsschutz ist immer gewährleistet - herzlich willkommen!

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Wünschen Sie weitere Informationen? Wir beraten wir Sie gern: Fon 0800 80-74000.

Sie sind als Arbeitnehmer privat krankenversichert?

Sie sind als Arbeitnehmer mit einem Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung. Stattdessen haben Sie sich in der Vergangenheit für die private Krankenversicherung (PKV) entschieden.

Nun streben Sie einen Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung, zum Beispiel zur Bertelsmann BKK, an.

Dies ist nur dann möglich,

  • wenn Sie jünger als 55 Jahre sind und
  • Ihr regelmäßiges Bruttoeinkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fällt. 2024 beträgt diese 69.300 €*.

Unterschreiten Sie die Jahresarbeitsentgeltgrenze, werden Sie versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung und können in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln. In dieser können Sie grundsätzlich auch bleiben, falls das Gehalt wieder über die Jahresarbeitsentgeltgrenze steigt.

*Waren Sie bereits vor dem 31. Dezember 2002 privat versichert, gilt eine besondere Grenze von 62.100 € im Jahr 2024.

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Wünschen Sie weitere Informationen? Wir beraten wir Sie gern: Fon 0800 80-74000.

Gibt es eine Werbeprämie für die Werbung eines neuen Mitglieds?

Sie sind Bertelsmann-Mitarbeiter und durch Empfehlung eines zufriedenen Mitglieds auf uns aufmerksam geworden? Dann bedanken wir uns mit einer Prämie in Höhe von 25 €.

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05241 80-74000*
*Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr

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Seite zuletzt aktualisiert am: 12.08.2024
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