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Gütersloh, 29.10.2020
Mehr Zuschuss für Zahnersatz erhalten alle Versicherten ab Oktober. Darüber hinaus sind in diesen Tagen erstmals Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs) verordnungsfähig geworden. Mit dem heutigen Datum besteht zudem für Eltern mit Kindern unter 12 Jahren ein erweiterter Anspruch auf Kinderkrankengeld.
Die Zuschüsse für Zahnersatz sind zum 1. Oktober von 50 Prozent auf 60 Prozent des Festzuschusses gestiegen. Bei Inanspruchnahme der jährlichen Vorsorgeuntersuchung steigt der Zuschuss nach 5 Jahren auf 70, bzw. nach 10 Jahren auf 75 Prozent. Zudem darf die BKK nun auch den max. Zuschuss von 75 Prozent leisten, wenn ein Jahr im Bonusheft fehlt.
Unser Tipp für im September genehmigte Heil- und Kostenpläne
Haben wir Ihren Heil- und Kostenplan für eine ab Oktober erfolgende Versorgung mit Zahnersatz vor dem 01.10.2020 genehmigt? Dann rechnet Ihre Zahnärztliche Praxis den im September geltenden geringeren Festzuschuss ab. Wir erstatten Ihnen gern den Differenzbetrag. Bitte reichen Sie uns dazu nach Abschluss der Behandlung die Rechnung mit deren Anhängen zur Prüfung ein.
Nun kann Ihnen Ihr Arzt im Rahmen seiner Behandlung auch eine App oder Webanwendung verschreiben. Diese sogenannten Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs) gibt es seit kurzem für folgende Krankheitsbilder:
Der Gesetzgeber hat den Anspruch auf Kinderkrankengeld verlängert.
Demnach besteht dieser ab dem 29. Oktober für das Kalenderjahr 2020 für jedes Kind längstens für 15 Arbeitstage (regulär 10 Tage) und für alleinerziehende Versicherte längstens für 30 Arbeitstage (regulär 25 Arbeitstage). Der Anspruch soll für Versicherte für nicht mehr als 35 Arbeitstage (regulär 20 Arbeitstage), für alleinerziehende Versicherte für nicht mehr als 70 Arbeitstage (regulär 50 Arbeitstage) bestehen.
Die Regelung wird zum 01.01.2021 wieder aufgehoben werden.
Hintergrund: Ein Anspruch auf "Kinderkrankengeld" besteht, wenn Sie Ihrer Arbeit nicht nachgehen können, weil Sie ein Kind unter 12 Jahren haben, das krank ist und nicht von einer anderen Person im Haushalt betreut werden kann.
Tipp: Mit unserem Newsletter immer bestens über Neuerungen informiert sein.
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